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Hausrecht , das
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Wortart: ⓘ
Substantiv, Neutrum
Gebrauch: ⓘ
Rechtssprache
Häufigkeit: ⓘ
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Aussprache: ⓘ
Betonung
Hau srecht
Lautschrift
[ˈhaʊ̯srɛçt]
Recht des Besitzers, der Besitzerin oder des Benutzers, der Benutzerin einer Wohnung oder eines Hauses, jemandem zu verbieten, die Wohnung oder das Haus zu betreten oder sich darin aufzuhalten
Beispiel
von seinem Hausrecht Gebrauch machen
Im Alphabet davor
Im Alphabet danach
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