prozessfähig
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- Wortart: ⓘ
- Adjektiv
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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prozessfähig
- Lautschrift
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[proˈtsɛsfɛːɪç]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- pro|zess|fä|hig
Bedeutung
ⓘaufgrund bestimmter Voraussetzungen (z. B. Volljährigkeit) fähig, Prozesshandlungen selbst oder durch einen selbst gewählten Prozessbevollmächtigten vor- oder entgegenzunehmen
Wussten Sie schon?
ⓘ- Die Schreibung dieses Wortes wurde 1996 geändert (Beispiele zur neuen Rechtschreibung).