rekognoszieren
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- Wortart: ⓘ
- schwaches Verb
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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rekognoszieren
Rechtschreibung
ⓘ- Von Duden empfohlene Trennung
- re|ko|gnos|zie|ren
- Alle Trennmöglichkeiten
- re|ko|g|nos|zie|ren
Bedeutungen (3)
ⓘ-
die Echtheit einer Person, Sache oder Urkunde [gerichtlich oder amtlich] anerkennen
-
- Gebrauch
- scherzhaft
-
[Stärke oder Stellung des Feindes] erkunden, aufklären
- Gebrauch
- Militär schweizerisch, sonst veraltet
Herkunft
ⓘlateinisch recognoscere = prüfen
Grammatik
ⓘrekognosziert, rekognoszierte, hat rekognosziert