Hand, die
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Häufigkeit: ⓘ
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Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Hand
-
Getrennt- oder Zusammenschreibung:
- linker Hand, rechter Hand
- letzter Hand
- freie Hand haben
- [an etwas] Hand anlegen
- etwas an, bei, unter der Hand haben, auch etwas unter der Hand (heimlich, im Stillen) regeln
- jemandem an die Hand gehen; aber anhand des Buches, anhand von Unterlagen
- Hand in Hand arbeiten, die Hand in Hand Arbeitenden, aber D 27: das Hand-in-Hand-Arbeiten
- von langer Hand [her] (lange) vorbereitet
- von Hand zu Hand
- das ist nicht von der Hand zu weisen (ist möglich)
- von Hand (mit der Hand) eintragen
- zur Hand sein; zu Händen
Vgl. auch die folgenden Zusammensetzungen: abhandenkommen, allerhand, handhaben, kurzerhand, überhandnehmen, vorderhand, vorhanden, zuhanden
-
Bei Maß- und Mengenangaben:
- das Regalbrett ist eine Hand breit
- eine Handbreit oder Hand breit Tuch ansetzen
- der Rand ist kaum handbreit
- zwei Hände groß, lang
- zwei Handbreit oder zwei Hand breit groß, lang
- er hat die eine Hand voll Kirschen
- eine Handvoll oder Hand voll Kirschen essen
-
Beim Skat:
- einen Grand aus der Hand spielen
- einen Grand Hand spielen
Bedeutungen (5)
ⓘ-
von Handwurzel, Mittelhand und fünf Fingern gebildeter unterster Teil des Armes bei Menschen und Affen, der die Funktionen des Haltens, Greifens usw. hat
- Beispiele
-
- die rechte, linke Hand
- schmale, klobige, feingliedrige, schöne Hände
- feuchte, kalte Hände haben
- seine Hände zitterten
- der zwei Hand/Hände breite Saum
- sie hat bei der Arbeit eine ruhige, sichere Hand, sie arbeitet mit ruhiger, sicherer Hand (ihre Handbewegungen bei der Arbeit sind ruhig, sicher)
- keine Hand frei haben
- jemandem die Hand geben, reichen, drücken, schütteln, küssen
- küss die Hand!
- Hände hoch [oder ich schieße]!
- sich die Hände waschen, abwischen
- es war so dunkel, dass man die Hand nicht vor [den] Augen sehen konnte
- jemandem die Hand darauf geben (versichern, fest versprechen), dass …
- Hand drauf! (versprich es mir/ich verspreche es dir!)
- sie hatte die Hände voll Kirschen
- eine Hand voll schwarze[r] Kirschen
- ein paar Hand/Hände voll Reis
- eine Hand voll (einige wenige) Demonstranten
- nicht einmal eine Hand voll (nicht einmal fünf) Leute sind zu dem Forum gekommen
- (gehoben) jemandem die Hand zur Versöhnung bieten, reichen (seine Bereitschaft zur Versöhnung kundtun)
- sie nahm das Kind an die Hand
- nimm dem Kind das Messer aus der Hand, aus den Händen!
- die letzten Konzertkarten wurden ihm förmlich aus der Hand gerissen
- die Tiere fraßen [uns] aus der Hand
- sie legte ihre Arbeit aus der Hand (legte sie vorübergehend beiseite, hörte vorübergehend damit auf)
- sie aßen [ihr Picknick] aus der Hand (ohne Zuhilfenahme von Bestecken, Tellern)
- eine Wahrsagerin las ihm [seine Zukunft] aus der Hand (aus den Handlinien)
- jemanden bei der Hand nehmen (ihn führen)
- etwas in der Hand, in [den] Händen haben, halten, tragen
- das Messer in die Hand nehmen
- er hat schon lange kein Buch mehr in die Hand genommen (kein Buch mehr gelesen)
- sie klatschten in die Hände
- die Kinder gingen Hand in Hand (hielten sich an den Händen)
- jemandem etwas in die Hand drücken (jemandem [beiläufig oder verstohlen] etwas geben)
- der Brief ist mit der Hand geschrieben
- mit den Händen reden (beim Sprechen gestikulieren)
- sich mit der Hand durchs Haar fahren
- sich mit Händen und Füßen (scherzhaft; durch viele Gesten, gestikulierend) verständlich machen
- das Kleid ist von Hand genäht
- (Musik) eine Sonate für vier Hände/zu vier Händen (vierhändig zu spielen)
- er nahm einen Bleistift zur Hand (in die Hand)
- 〈in übertragener Bedeutung:〉 jemanden an die Hand nehmen (im helfen, ihn führen)
- Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
-
- die öffentliche Hand, die öffentlichen Hände (der Staat als Verwalter des öffentlichen Vermögens)
- die Tote Hand (Rechtssprache: öffentlich-rechtliche Körperschaft o. Ä., die ihr Eigentum nicht veräußern oder vererben kann)
- jemandes rechte Hand (jemand, der in einer einem anderen untergeordneten Position diesem wichtige Arbeiten abnimmt, ihm assistiert: als seine rechte Hand ist sie ihm unentbehrlich)
- jemandem rutscht die Hand aus (umgangssprachlich: jemand schlägt einen anderen im Affekt)
- jemandem sind die Hände/Hände und Füße gebunden (jemand kann nicht so handeln oder entscheiden, wie er möchte, weil seine Handlungs-, Entscheidungsfreiheit durch bestimmte äußere Umstände entscheidend eingeengt ist)
- freie Hand haben (tun können, was man will: bei seinen Entscheidungen hat er freie Hand)
- Hand und Fuß haben (gut durchdacht sein: der Plan muss aber Hand und Fuß haben; ursprünglich bezogen auf jemanden, der unversehrt, nicht verstümmelt ist, sodass man sich voll auf seine körperliche Leistungsfähigkeit verlassen kann)
- [bei etwas selbst mit] Hand anlegen (bei einer Arbeit [aus freiem Antrieb] mithelfen: der Chef muss selbst mit Hand anlegen)
- die/seine/die hohle Hand aufhalten/hinhalten (umgangssprachlich: für Trinkgelder, finanzielle Zuwendungen o. Ä. sehr empfänglich sein)
- keine Hand rühren (umgangssprachlich: jemandem nicht helfen, nicht beispringen, obwohl man sieht, dass er sich sehr abmühen muss)
- Hand an sich legen (gehoben: sich mit einer Waffe töten, Selbstmord begehen)
- Hand an jemanden legen (gehoben: jemanden tätlich angreifen [und töten])
- [die] letzte Hand an etwas legen (die letzten, abschließenden Arbeiten an etwas ausführen)
- jemandem die Hand [zum Bund] fürs Leben reichen (gehoben: jemanden heiraten)
- sich/(gehoben:) einander die Hand reichen können (im Hinblick auf ein bestimmtes, meist negativ beurteiltes Verhalten gleich sein: ihr beide könnt euch die Hand reichen, von euch ist einer so unzuverlässig wie der andere)
- jemandem die Hände schmieren/versilbern (umgangssprachlich: jemanden bestechen)
- alle/beide Hände voll zu tun haben (umgangssprachlich: sehr beschäftigt sein; viel zu tun, viel Arbeit haben; mit etwas große Mühe haben: ich habe im Augenblick beide Hände voll zu tun, kannst du nicht ein anderes Mal kommen?)
- sich <Dativ> die Hand für jemanden, etwas abhacken/abschlagen lassen (umgangssprachlich: sich vorbehaltlos und uneingeschränkt für jemanden, etwas verbürgen)
- jemandem auf etwas die Hand geben (von etwas fest überzeugt sein und dies jemandem versichern: das wird so kommen, darauf geb ich dir die Hand)
- die Hände in den Schoß legen, in die Taschen stecken (1. sich ausruhen, einmal nichts tun. 2. sich untätig verhalten, wo man eigentlich helfend eingreifen müsste.)
- die/seine Hand auf etwas halten (umgangssprachlich: dafür sorgen, dass etwas nicht verschwenderisch ausgegeben oder verbraucht wird)
- die Hand auf der Tasche halten (umgangssprachlich: nicht leicht Geld ausgeben, geizig sein)
- die/seine Hand auf etwas legen (gehoben: von etwas Besitz ergreifen)
- bei etwas die/seine Hand, seine Hände [mit] im Spiel haben (bei etwas heimlich beteiligt sein: da hatte der BND seine Hand im Spiel)
- überall seine Hand/seine Hände im Spiel haben (überall mitreden und seinen Einfluss geltend machen)
- seine Hände in Unschuld waschen (gehoben: beteuern, dass man an einer Sache nicht beteiligt war und darum nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, dass man mit bestimmten Vorgängen nichts zu tun hat; nach Matthäus 27, 24, dies zu Psalm 26, 6; Pilatus wusch sich vor der Verurteilung Jesu die Hände zum Zeichen, dass er an seinem Tode unschuldig sei)
- für jemanden, etwas die/seine Hand ins Feuer legen (sich vorbehaltlos und uneingeschränkt für jemanden, etwas verbürgen; bezogen auf die mittelalterlichen Feuerurteile, bei denen der Angeklagte, um seine Unschuld zu beweisen, seine Hand ins Feuer halten musste und als unschuldig galt, wenn er keine Verbrennungen erlitt)
- die Hand in anderer, fremder Leute Taschen haben (auf Kosten anderer leben)
- die Hände überm Kopf zusammenschlagen (umgangssprachlich: sehr verwundert oder entsetzt sein; eigentlich eine Gebärde, durch die man in der Gefahr den Kopf zu schützen sucht)
- die/seine Hand über jemanden halten (gehoben: jemandem Schutz, Beistand gewähren; nach einem alten Rechtsbrauch, nach dem jemand, dem das Begnadigungsrecht zustand, die Hand über einen Angeklagten oder Verurteilten halten konnte, wodurch dieser außer Verfolgung gesetzt wurde)
- jemandem die Hände unter die Füße breiten (umgangssprachlich: jemandem alles so leicht machen wie nur möglich, ihm alle Schwierigkeiten aus dem Weg räumen)
- die/seine Hand von jemandem abziehen (gehoben: jemandem seinen Schutz, seine Hilfe oder Zuwendung entziehen; nach 4. Mose 14, 34)
- zwei linke Hände haben (umgangssprachlich: für manuelle Arbeiten sehr ungeeignet sein)
- eine lockere/lose Hand haben (umgangssprachlich; dazu neigen, jemandem schnell eine Ohrfeige zu geben)
- eine milde/offene Hand haben (gern geben; freigebig sein)
- eine glückliche Hand [bei etwas] haben, zeigen, beweisen (bei etwas besonderes Geschick haben, zeigen, intuitiv richtig handeln, vorgehen: bei der Auswahl der Bewerber hatte er keine glückliche Hand)
- eine grüne Hand haben (umgangssprachlich selten: bei der Pflege von Pflanzen in Bezug auf das Gedeihen guten Erfolg haben)
- klebrige Hände haben (umgangssprachlich: zum Stehlen neigen)
- schmutzige Hände haben (gehoben: in eine ungesetzliche Angelegenheit verwickelt, an etwas [mit]schuldig sein)
- linker Hand, rechter Hand (links/rechts: linker Hand liegt der See)
- jemandem etwas an die Hand geben (jemandem etwas geben, überlassen, zur Verfügung stellen, was dieser für einen bestimmten Zweck braucht: der Bevollmächtigte gab ihm das angeforderte Material an die Hand)
- jemandem [bei etwas] an die Hand gehen (jemandem bei einer Arbeit durch Handreichungen o. Ä. helfen, ihn bei der Arbeit unterstützen: sie klagte darüber, dass ihr bei der Hausarbeit nie jemand an die Hand ging)
- jemanden an der Hand haben (umgangssprachlich: jemanden kennen, zu jemandem Verbindung haben, den man gegebenenfalls für bestimmte Dienste in Anspruch nehmen kann: er hat einen guten Rechtsanwalt an der Hand)
- sich <Dativ> etwas an beiden Händen abzählen/abfingern können (umgangssprachlich: sich etwas leicht denken, etwas leicht vorhersehen können)
- [klar] auf der Hand liegen (umgangssprachlich: ganz offenkundig, klar erkennbar, eindeutig sein: die Folgen der Dürre lagen auf der Hand)
- [bar] auf die [flache] Hand (umgangssprachlich: sofort in bar [und ohne weitere Abzüge]: sie wollte keinen Scheck, sondern alles bar auf die flache Hand)
- auf die Hand bekommen (als Bargeld erhalten: er gibt immer alles aus, was er auf die Hand bekommt)
- jemanden auf Händen tragen (jemanden, dem man zugetan ist, sehr verwöhnen; nach Psalm 91, 11, 12)
- aus der Hand (ohne Unterlagen, ohne genauere Prüfung: so aus der Hand kann ich es nicht genau sagen)
- aus erster Hand (1. vom ersten Besitzer: er hat das Auto aus erster Hand gekauft. 2. [in Bezug auf Informationen, Nachrichten] aus sicherer Quelle: die Nachricht ist, stammt aus erster Hand.)
- aus zweiter Hand (1. gebraucht, nicht neu: etwas aus zweiter Hand kaufen. 2. vom zweiten Besitzer: er hat sein Auto aus zweiter Hand. 3. von einem Mittelsmann: Informationen aus zweiter Hand.)
- aus, von privater Hand (von einer Privatperson: etwas von privater Hand kaufen)
- jemandem aus der Hand fressen (umgangssprachlich: jemandem so ergeben sein oder von jemandem innerlich so abhängig sein, dass man alles tut, was er von einem erwartet oder verlangt)
- etwas aus der Hand geben (1. etwas weggeben, [vorübergehend] einem anderen überlassen, anvertrauen: ein wertvolles Buch nicht aus der Hand geben. 2. ein Amt oder dergleichen nicht länger innehaben wollen, auf seine Weiterführung verzichten: der Senior hat die Leitung des Unternehmens aus der Hand gegeben.)
- [aus der] Hand spielen (Skat: spielen, ohne den Skat aufzuheben: ich spiele Pik Hand)
- jemandem etwas aus der Hand nehmen (jemandem etwas entziehen, wegnehmen: ihr wurde die Entscheidungsgewalt aus der Hand genommen)
- etwas bei der Hand haben (1. etwas greifbar haben: hast du einen Bleistift bei der Hand?. 2. um etwas nicht verlegen sein, etwas parat haben: natürlich haben die beiden Ausreden bei der Hand.)
- [mit etwas] schnell/rasch bei der Hand sein (umgangssprachlich: sehr schnell, voreilig, unbedacht urteilen, sich äußern, reagieren usw.: er ist [allzu] schnell bei der Hand, einen anderen zu verurteilen)
- durch jemandes Hand/Hände gehen (im Laufe der Zeit, einer gewissen Zeit von jemandem bearbeitet, behandelt, gebraucht werden: wie viele Patienten sind in all den Jahren durch seine Hände gegangen?)
- [schon/bereits] durch viele Hände gegangen sein (schon häufig den Besitzer gewechselt haben)
- hinter vorgehaltener Hand (im Geheimen, inoffiziell: etwas hinter vorgehaltener Hand sagen)
- [mit jemandem] Hand in Hand arbeiten (so [mit jemandem] zusammenarbeiten, dass man sich gegenseitig ergänzt, sodass im Arbeitsablauf Stockungen vermieden werden)
- mit etwas Hand in Hand gehen (mit etwas einhergehen 2: mit einer Rezession geht meist ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit Hand in Hand)
- in die Hände spucken (umgangssprachlich: ohne Zögern und mit Schwung an die Arbeit gehen)
- jemandem, einer Sache in die Hand/in die Hände arbeiten (etwas tun, womit man unbeabsichtigt jemandem hilft, einer Sache Vorschub leistet: durch sein Verhalten hat er den Gangstern in die Hände gearbeitet)
- jemanden, etwas in die Hand/in die Hände bekommen/kriegen ([durch Zufall] einer Person oder Sache habhaft werden: die Dokumente darf er niemals in die Hand bekommen; wenn sie ihn in die Hände bekommen, ist er verloren)
- jemandem in die Hand/in die Hände fallen, kommen (durch Zufall von jemandem gefunden werden: diese Lampe ist mir beim Stöbern auf einem Trödelmarkt in die Hände gefallen)
- jemandem in die Hände fallen (1. in jemandes Besitz kommen: die Dokumente sind einem ausländischen Geheimdienst in die Hände gefallen. 2. in jemandes Gewalt geraten: der Spähtrupp ist dem Feind in die Hände gefallen.)
- jemanden, etwas in jemandes Hand geben (gehoben: jemanden, etwas jemandem überantworten)
- etwas in der Hand haben (1. etwas [worauf man sich stützen kann, was einem eine Handhabe bietet] haben: er hat Dokumente in der Hand, mit denen er sie erpressen kann. 2. Entscheidungsgewalt über etwas besitzen: er hatte es in der Hand, den Dieb anzuzeigen.)
- jemanden in der Hand haben (jemanden in seiner Gewalt haben, ihn lenken können; jemandes völlig sicher sein: er wusste, dass sie ihn wegen der Falschaussage in der Hand hatte)
- sich in der Hand haben (sich in der Gewalt, unter Kontrolle haben, sich beherrschen können: nach dem Unfall hatte er sich noch nicht wieder in der Hand)
- etwas in Händen halten (über etwas verfügen)
- etwas in jemandes Hand/Hände legen (gehoben: jemanden mit etwas betrauen: er legte die Leitung des Kongresses in die Hände seines Stellvertreters)
- in jemandes Hand liegen/stehen (gehoben: in jemandes Macht, Verantwortung gegeben sein)
- etwas in die Hand nehmen (sich einer Sache annehmen, sich um etwas kümmern)
- Geld in die Hand nehmen ([für einen bestimmten Zweck] Geld einsetzen, aufwenden)
- in jemandes Hand sein (in jemandes Gewalt sein)
- in festen Händen sein (umgangssprachlich: einen festen Freund, eine feste Freundin haben, nicht mehr frei sein für eine Bindung)
- in guten, sicheren usw. Händen sein (in guter, sicherer usw. Obhut, Betreuung sein)
- jemandem etwas in die Hand/in die Hände spielen (jemandem etwas zuspielen: der Geheimdienst spielte dem Generaldirektor das brisante Dossier in die Hände)
- jemandem etwas in die Hand versprechen (jemandem etwas fest versprechen)
- in jemandes Hand/Hände übergehen (in jemandes Besitz übergehen: mit der gesamten Erbschaft ging auch die Firma in die Hände der Nichte über)
- mit Händen zu greifen sein (offenkundig, für jedermann erkennbar, wahrnehmbar sein: die Spannung im Raum war mit Händen zu greifen)
- sich mit Händen und Füßen [gegen jemanden, etwas] sträuben/wehren (umgangssprachlich: sich auf das Heftigste [gegen jemanden, etwas] wehren, sträuben: als man sie festnehmen wollte, wehrte sie sich mit Händen und Füßen)
- mit leeren Händen (1. ohne eine Gabe mitzubringen: zu der Party war keiner mit leeren Händen gekommen. 2. ohne in einer bestimmten Sache etwas erreicht zu haben, ohne greifbares positives Ergebnis: auf keinen Fall wollte sie von ihrer Mission mit leeren Händen zurückkommen.)
- mit leichter Hand (ohne Anstrengung oder krampfhafte Bemühung)
- mit der linken Hand (umgangssprachlich veraltend: mit links)
- mit sanfter Hand (auf sanfte 4b Art)
- mit starker/fester/harter/eiserner Hand (tatkräftig, streng: der Monarch regierte sein Volk mit fester Hand)
- mit vollen Händen (in verschwenderisch großer Menge: sein Geld mit vollen Händen ausgeben)
- um jemandes Hand anhalten/(seltener:) bitten (gehoben: jemandem einen Heiratsantrag machen)
- jemanden um jemandes Hand bitten (gehoben veraltet: jemanden [dessen Tochter man heiraten möchte] um die Einwilligung bitten, jemanden zu heiraten)
- unter der Hand (im Stillen, heimlich und unter Missachtung geltender Regeln: etwas unter der Hand erfahren; etwas unter der Hand regeln, verkaufen)
- etwas unter den Händen haben (veraltet: etwas in Arbeit haben)
- jemandem unter den Händen zerrinnen ([besonders in Bezug auf Geld, Vermögen] sich schnell verringern, aufzehren)
- von jemandes Hand (gehoben veraltet: durch jemanden, jemandes Tat: sie war von des Liebsten Hand gestorben)
- jemandem [gut, flott usw.] von der Hand gehen ([in Bezug auf eine Arbeit, Tätigkeit] von jemandem rasch, ohne Schwierigkeiten erledigt, geschafft werden)
- etwas von langer Hand vorbereiten, planen usw. (etwas lange und sorgfältig vorbereiten, planen usw.: der Überfall war von langer Hand geplant; vgl. spätlateinisch longa manu = langsam [eigentlich = mit langer Hand])
- etwas von der Hand weisen (etwas [als unzutreffend, unzumutbar, abwegig] zurückweisen: ich würde das nicht ohne Weiteres von der Hand weisen)
- sich nicht von der Hand weisen lassen/nicht von der Hand zu weisen sein (offenkundig sein, nicht zu verkennen sein, sich nicht ausschließen lassen: diese Möglichkeit ist nicht [ganz] von der Hand zu weisen; wohl mit Bezug darauf, dass etwas, was sich auf der Hand befindet, deutlich sichtbar ist)
- von der Hand in den Mund leben (seine Einnahmen sofort für seine Lebensbedürfnisse wieder ausgeben [müssen]; ohne finanziellen Rückhalt leben)
- von Hand zu Hand gehen (häufig den Besitzer wechseln)
- zur linken Hand, zur rechten Hand (links, rechts)
- zu treuen Händen (gehoben, oft scherzhaft: [in Bezug auf etwas, was man einem anderen zur vorübergehenden Benutzung, zur Aufbewahrung anvertraut] zur guten, sorgsamen Behandlung, Verwahrung: vor seiner Abreise hatte er die Schlüssel seinem Freund zu treuen Händen übergeben)
- etwas zur Hand haben (etwas greifbar, verfügbar, bereithaben)
- zur Hand sein (greifbar, verfügbar, bereit sein: eine Schere war gerade nicht zur Hand)
- mit etwas zur Hand sein (etwas bereit-, verfügbar haben, mit etwas zur Stelle sein: mit guten Angeboten ist er stets zur Hand)
- jemandem zur Hand gehen (jemandem bei einer Arbeit helfen: sie ging ihrem Vater bei der Gartenarbeit zur Hand)
- zu Händen/(österreichisch, schweizerisch:) Handen ([bei Briefanschriften an eine übergeordnete Stelle in Verbindung mit dem Namen der Person, in deren Hände die Postsache gelangen soll] zu übergeben an; Abkürzungen: z. H., z. Hd., z. Hdn.: zu Händen/Handen [von] Herrn Müller, (selten:) des Herrn Müller)
- Hand aufs Herz! (Aufforderung, seine Meinung, Überzeugung ehrlich zu sagen; ursprünglich eine Gebärde beim Ablegen eines Eides)
- nicht in die hohle Hand! (umgangssprachlich: nicht einmal geschenkt, auf keinen Fall)
- besser als in die hohle Hand geschissen (derb: besser als gar nichts)
- eine Hand wäscht die andere (ein Dienst zieht einen Gegendienst nach sich)
-
- Gebrauch
- Fachsprache, sonst veraltet
- Grammatik
- ohne Plural
- Kurzform für
- [Hand]schrift
- Beispiel
-
- eine saubere, leserliche, ausgeschriebene Hand
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- Gebrauch
- Fußball
- Grammatik
- ohne Plural, umgangssprachlich gelegentlich: Hände; meist ohne Artikel
- Beispiele
-
- absichtliche Hand
- angeschossene Hand (unabsichtliches Handspiel, bei dem sich Hand oder Arm nicht zum Ball bewegen)
- der Schiedsrichter pfiff Hand, entschied auf Hand
- (Ruf, wenn ein Spieler den Ball mit der Hand berührt) Hand!
-
Schlag, Treffer
- Gebrauch
- Boxjargon
- Beispiel
-
- nach einer schweren rechten Hand (Schlag mit der rechten Faust) musste er auf die Bretter
-
-
- Gebrauch
- Reiten
- Grammatik
- ohne Plural
- Kurzform für
- Vorhand (3)
-
- Gebrauch
- Reiten
- Grammatik
- ohne Plural
- Kurzform für
- Mittelhand (2)
-
- Gebrauch
- Reiten
- Grammatik
- ohne Plural
- Kurzform für
- Hinterhand (2)
-
Synonyme zu Hand
ⓘHerkunft
ⓘmittelhochdeutsch, althochdeutsch hant, wahrscheinlich eigentlich = Greiferin, Fasserin
Grammatik
ⓘdie Hand; Genitiv: der Hand, Plural: die Hände und (bei Maßangaben:) Hand
Wussten Sie schon?
ⓘ- Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.
Typische Verbindungen (computergeneriert)
ⓘ
Anzeigen:
Sehr häufig in Verbindung mit Hand | |
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Substantive | Fuß |
Verben | halten |
Adjektive | recht |
Häufig in Verbindung mit Hand | |
Substantive | |
Verben | nehmen legen strecken |
Adjektive | link öffentlich |
Seltener in Verbindung mit Hand | |
Substantive | |
Verben | heben |
Adjektive | |
Selten in Verbindung mit Hand | |
Substantive | Arm Gesicht Knie Herz Finger Auge Kopf |
Verben | drücken schütteln zittern |
Adjektive | flach leer frei bloß unsichtbar |