Hand, die

Wortart:
Substantiv, feminin
Häufigkeit:
▒▒▒▒
Aussprache:
Betonung
🔉Hand

Rechtschreibung

Worttrennung
Hand
  1. Getrennt- oder Zusammenschreibung:

    • linker Hand, rechter Hand
    • letzter Hand
    • freie Hand haben
    • [an etwas] Hand anlegen
    • etwas an, bei, unter der Hand haben, auch etwas unter der Hand (heimlich, im Stillen) regeln
    • jemandem an die Hand gehen; aber anhand des Buches, anhand von Unterlagen
    • Hand in Hand arbeiten, die Hand in Hand Arbeitenden, aber D 27: das Hand-in-Hand-Arbeiten
    • von langer Hand [her] (lange) vorbereitet
    • von Hand zu Hand
    • das ist nicht von der Hand zu weisen (ist möglich)
    • von Hand (mit der Hand) eintragen
    • zur Hand sein; zu Händen
    • Vgl. auch die folgenden Zusammensetzungen: abhandenkommen, allerhand, handhaben, kurzerhand, überhandnehmen, vorderhand, vorhanden, zuhanden

  2. Bei Maß- und Mengenangaben:

    • das Regalbrett ist eine Hand breit
    • eine Handbreit oder Hand breit Tuch ansetzen
    • der Rand ist kaum handbreit
    • zwei Hände groß, lang
    • zwei Handbreit oder zwei Hand breit groß, lang
    • er hat die eine Hand voll Kirschen
    • eine Handvoll oder Hand voll Kirschen essen
  3. Beim Skat:

    • einen Grand aus der Hand spielen
    • einen Grand Hand spielen

Bedeutungen (5)

  1. von Handwurzel, Mittelhand und fünf Fingern gebildeter unterster Teil des Armes bei Menschen und Affen, der die Funktionen des Haltens, Greifens usw. hat
    Hand
    © MEV Verlag, Augsburg
    Beispiele
    • die rechte, linke Hand
    • schmale, klobige, feingliedrige, schöne Hände
    • feuchte, kalte Hände haben
    • seine Hände zitterten
    • der zwei Hand/Hände breite Saum
    • sie hat bei der Arbeit eine ruhige, sichere Hand, sie arbeitet mit ruhiger, sicherer Hand (ihre Handbewegungen bei der Arbeit sind ruhig, sicher)
    • keine Hand frei haben
    • jemandem die Hand geben, reichen, drücken, schütteln, küssen
    • küss die Hand!
    • Hände hoch [oder ich schieße]!
    • sich die Hände waschen, abwischen
    • es war so dunkel, dass man die Hand nicht vor [den] Augen sehen konnte
    • jemandem die Hand darauf geben (versichern, fest versprechen), dass …
    • Hand drauf! (versprich es mir/ich verspreche es dir!)
    • sie hatte die Hände voll Kirschen
    • eine Hand voll schwarze[r] Kirschen
    • ein paar Hand/Hände voll Reis
    • eine Hand voll (einige wenige) Demonstranten
    • nicht einmal eine Hand voll (nicht einmal fünf) Leute sind zu dem Forum gekommen
    • (gehoben) jemandem die Hand zur Versöhnung bieten, reichen (seine Bereitschaft zur Versöhnung kundtun)
    • sie nahm das Kind an die Hand
    • nimm dem Kind das Messer aus der Hand, aus den Händen!
    • die letzten Konzertkarten wurden ihm förmlich aus der Hand gerissen
    • die Tiere fraßen [uns] aus der Hand
    • sie legte ihre Arbeit aus der Hand (legte sie vorübergehend beiseite, hörte vorübergehend damit auf)
    • sie aßen [ihr Picknick] aus der Hand (ohne Zuhilfenahme von Bestecken, Tellern)
    • eine Wahrsagerin las ihm [seine Zukunft] aus der Hand (aus den Handlinien)
    • jemanden bei der Hand nehmen (ihn führen)
    • etwas in der Hand, in [den] Händen haben, halten, tragen
    • das Messer in die Hand nehmen
    • er hat schon lange kein Buch mehr in die Hand genommen (kein Buch mehr gelesen)
    • sie klatschten in die Hände
    • die Kinder gingen Hand in Hand (hielten sich an den Händen)
    • jemandem etwas in die Hand drücken (jemandem [beiläufig oder verstohlen] etwas geben)
    • der Brief ist mit der Hand geschrieben
    • mit den Händen reden (beim Sprechen gestikulieren)
    • sich mit der Hand durchs Haar fahren
    • sich mit Händen und Füßen (scherzhaft; durch viele Gesten, gestikulierend) verständlich machen
    • das Kleid ist von Hand genäht
    • (Musik) eine Sonate für vier Hände/zu vier Händen (vierhändig zu spielen)
    • er nahm einen Bleistift zur Hand (in die Hand)
    • 〈in übertragener Bedeutung:〉 jemanden an die Hand nehmen (im helfen, ihn führen)
    Wendungen, Redensarten, Sprichwörter
    • die öffentliche Hand, die öffentlichen Hände (der Staat als Verwalter des öffentlichen Vermögens)
    • die Tote Hand (Rechtssprache: öffentlich-rechtliche Körperschaft o. Ä., die ihr Eigentum nicht veräußern oder vererben kann)
    • jemandes rechte Hand (jemand, der in einer einem anderen untergeordneten Position diesem wichtige Arbeiten abnimmt, ihm assistiert: als seine rechte Hand ist sie ihm unentbehrlich)
    • jemandem rutscht die Hand aus (umgangssprachlich: jemand schlägt einen anderen im Affekt)
    • jemandem sind die Hände/Hände und Füße gebunden (jemand kann nicht so handeln oder entscheiden, wie er möchte, weil seine Handlungs-, Entscheidungsfreiheit durch bestimmte äußere Umstände entscheidend eingeengt ist)
    • freie Hand haben (tun können, was man will: bei seinen Entscheidungen hat er freie Hand)
    • Hand und Fuß haben (gut durchdacht sein: der Plan muss aber Hand und Fuß haben; ursprünglich bezogen auf jemanden, der unversehrt, nicht verstümmelt ist, sodass man sich voll auf seine körperliche Leistungsfähigkeit verlassen kann)
    • [bei etwas selbst mit] Hand anlegen (bei einer Arbeit [aus freiem Antrieb] mithelfen: der Chef muss selbst mit Hand anlegen)
    • die/seine/die hohle Hand aufhalten/hinhalten (umgangssprachlich: für Trinkgelder, finanzielle Zuwendungen o. Ä. sehr empfänglich sein)
    • keine Hand rühren (umgangssprachlich: jemandem nicht helfen, nicht beispringen, obwohl man sieht, dass er sich sehr abmühen muss)
    • Hand an sich legen (gehoben: sich mit einer Waffe töten, Selbstmord begehen)
    • Hand an jemanden legen (gehoben: jemanden tätlich angreifen [und töten])
    • [die] letzte Hand an etwas legen (die letzten, abschließenden Arbeiten an etwas ausführen)
    • jemandem die Hand [zum Bund] fürs Leben reichen (gehoben: jemanden heiraten)
    • sich/(gehoben:) einander die Hand reichen können (im Hinblick auf ein bestimmtes, meist negativ beurteiltes Verhalten gleich sein: ihr beide könnt euch die Hand reichen, von euch ist einer so unzuverlässig wie der andere)
    • jemandem die Hände schmieren/versilbern (umgangssprachlich: jemanden bestechen)
    • alle/beide Hände voll zu tun haben (umgangssprachlich: sehr beschäftigt sein; viel zu tun, viel Arbeit haben; mit etwas große Mühe haben: ich habe im Augenblick beide Hände voll zu tun, kannst du nicht ein anderes Mal kommen?)
    • sich <Dativ> die Hand für jemanden, etwas abhacken/abschlagen lassen (umgangssprachlich: sich vorbehaltlos und uneingeschränkt für jemanden, etwas verbürgen)
    • jemandem auf etwas die Hand geben (von etwas fest überzeugt sein und dies jemandem versichern: das wird so kommen, darauf geb ich dir die Hand)
    • die Hände in den Schoß legen, in die Taschen stecken (1. sich ausruhen, einmal nichts tun. 2. sich untätig verhalten, wo man eigentlich helfend eingreifen müsste.)
    • die/seine Hand auf etwas halten (umgangssprachlich: dafür sorgen, dass etwas nicht verschwenderisch ausgegeben oder verbraucht wird)
    • die Hand auf der Tasche halten (umgangssprachlich: nicht leicht Geld ausgeben, geizig sein)
    • die/seine Hand auf etwas legen (gehoben: von etwas Besitz ergreifen)
    • bei etwas die/seine Hand, seine Hände [mit] im Spiel haben (bei etwas heimlich beteiligt sein: da hatte der BND seine Hand im Spiel)
    • überall seine Hand/seine Hände im Spiel haben (überall mitreden und seinen Einfluss geltend machen)
    • seine Hände in Unschuld waschen (gehoben: beteuern, dass man an einer Sache nicht beteiligt war und darum nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, dass man mit bestimmten Vorgängen nichts zu tun hat; nach Matthäus 27, 24, dies zu Psalm 26, 6; Pilatus wusch sich vor der Verurteilung Jesu die Hände zum Zeichen, dass er an seinem Tode unschuldig sei)
    • für jemanden, etwas die/seine Hand ins Feuer legen (sich vorbehaltlos und uneingeschränkt für jemanden, etwas verbürgen; bezogen auf die mittelalterlichen Feuerurteile, bei denen der Angeklagte, um seine Unschuld zu beweisen, seine Hand ins Feuer halten musste und als unschuldig galt, wenn er keine Verbrennungen erlitt)
    • die Hand in anderer, fremder Leute Taschen haben (auf Kosten anderer leben)
    • die Hände überm Kopf zusammenschlagen (umgangssprachlich: sehr verwundert oder entsetzt sein; eigentlich eine Gebärde, durch die man in der Gefahr den Kopf zu schützen sucht)
    • die/seine Hand über jemanden halten (gehoben: jemandem Schutz, Beistand gewähren; nach einem alten Rechtsbrauch, nach dem jemand, dem das Begnadigungsrecht zustand, die Hand über einen Angeklagten oder Verurteilten halten konnte, wodurch dieser außer Verfolgung gesetzt wurde)
    • jemandem die Hände unter die Füße breiten (umgangssprachlich: jemandem alles so leicht machen wie nur möglich, ihm alle Schwierigkeiten aus dem Weg räumen)
    • die/seine Hand von jemandem abziehen (gehoben: jemandem seinen Schutz, seine Hilfe oder Zuwendung entziehen; nach 4. Mose 14, 34)
    • zwei linke Hände haben (umgangssprachlich: für manuelle Arbeiten sehr ungeeignet sein)
    • eine lockere/lose Hand haben (umgangssprachlich; dazu neigen, jemandem schnell eine Ohrfeige zu geben)
    • eine milde/offene Hand haben (gern geben; freigebig sein)
    • eine glückliche Hand [bei etwas] haben, zeigen, beweisen (bei etwas besonderes Geschick haben, zeigen, intuitiv richtig handeln, vorgehen: bei der Auswahl der Bewerber hatte er keine glückliche Hand)
    • eine grüne Hand haben (umgangssprachlich selten: bei der Pflege von Pflanzen in Bezug auf das Gedeihen guten Erfolg haben)
    • klebrige Hände haben (umgangssprachlich: zum Stehlen neigen)
    • schmutzige Hände haben (gehoben: in eine ungesetzliche Angelegenheit verwickelt, an etwas [mit]schuldig sein)
    • linker Hand, rechter Hand (links/rechts: linker Hand liegt der See)
    • jemandem etwas an die Hand geben (jemandem etwas geben, überlassen, zur Verfügung stellen, was dieser für einen bestimmten Zweck braucht: der Bevollmächtigte gab ihm das angeforderte Material an die Hand)
    • jemandem [bei etwas] an die Hand gehen (jemandem bei einer Arbeit durch Handreichungen o. Ä. helfen, ihn bei der Arbeit unterstützen: sie klagte darüber, dass ihr bei der Hausarbeit nie jemand an die Hand ging)
    • jemanden an der Hand haben (umgangssprachlich: jemanden kennen, zu jemandem Verbindung haben, den man gegebenenfalls für bestimmte Dienste in Anspruch nehmen kann: er hat einen guten Rechtsanwalt an der Hand)
    • sich <Dativ> etwas an beiden Händen abzählen/abfingern können (umgangssprachlich: sich etwas leicht denken, etwas leicht vorhersehen können)
    • [klar] auf der Hand liegen (umgangssprachlich: ganz offenkundig, klar erkennbar, eindeutig sein: die Folgen der Dürre lagen auf der Hand)
    • [bar] auf die [flache] Hand (umgangssprachlich: sofort in bar [und ohne weitere Abzüge]: sie wollte keinen Scheck, sondern alles bar auf die flache Hand)
    • auf die Hand bekommen (als Bargeld erhalten: er gibt immer alles aus, was er auf die Hand bekommt)
    • jemanden auf Händen tragen (jemanden, dem man zugetan ist, sehr verwöhnen; nach Psalm 91, 11, 12)
    • aus der Hand (ohne Unterlagen, ohne genauere Prüfung: so aus der Hand kann ich es nicht genau sagen)
    • aus erster Hand (1. vom ersten Besitzer: er hat das Auto aus erster Hand gekauft. 2. [in Bezug auf Informationen, Nachrichten] aus sicherer Quelle: die Nachricht ist, stammt aus erster Hand.)
    • aus zweiter Hand (1. gebraucht, nicht neu: etwas aus zweiter Hand kaufen. 2. vom zweiten Besitzer: er hat sein Auto aus zweiter Hand. 3. von einem Mittelsmann: Informationen aus zweiter Hand.)
    • aus, von privater Hand (von einer Privatperson: etwas von privater Hand kaufen)
    • jemandem aus der Hand fressen (umgangssprachlich: jemandem so ergeben sein oder von jemandem innerlich so abhängig sein, dass man alles tut, was er von einem erwartet oder verlangt)
    • etwas aus der Hand geben (1. etwas weggeben, [vorübergehend] einem anderen überlassen, anvertrauen: ein wertvolles Buch nicht aus der Hand geben. 2. ein Amt oder dergleichen nicht länger innehaben wollen, auf seine Weiterführung verzichten: der Senior hat die Leitung des Unternehmens aus der Hand gegeben.)
    • [aus der] Hand spielen (Skat: spielen, ohne den Skat aufzuheben: ich spiele Pik Hand)
    • jemandem etwas aus der Hand nehmen (jemandem etwas entziehen, wegnehmen: ihr wurde die Entscheidungsgewalt aus der Hand genommen)
    • etwas bei der Hand haben (1. etwas greifbar haben: hast du einen Bleistift bei der Hand?. 2. um etwas nicht verlegen sein, etwas parat haben: natürlich haben die beiden Ausreden bei der Hand.)
    • [mit etwas] schnell/rasch bei der Hand sein (umgangssprachlich: sehr schnell, voreilig, unbedacht urteilen, sich äußern, reagieren usw.: er ist [allzu] schnell bei der Hand, einen anderen zu verurteilen)
    • durch jemandes Hand/Hände gehen (im Laufe der Zeit, einer gewissen Zeit von jemandem bearbeitet, behandelt, gebraucht werden: wie viele Patienten sind in all den Jahren durch seine Hände gegangen?)
    • [schon/bereits] durch viele Hände gegangen sein (schon häufig den Besitzer gewechselt haben)
    • hinter vorgehaltener Hand (im Geheimen, inoffiziell: etwas hinter vorgehaltener Hand sagen)
    • [mit jemandem] Hand in Hand arbeiten (so [mit jemandem] zusammenarbeiten, dass man sich gegenseitig ergänzt, sodass im Arbeitsablauf Stockungen vermieden werden)
    • mit etwas Hand in Hand gehen (mit etwas einhergehen 2: mit einer Rezession geht meist ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit Hand in Hand)
    • in die Hände spucken (umgangssprachlich: ohne Zögern und mit Schwung an die Arbeit gehen)
    • jemandem, einer Sache in die Hand/in die Hände arbeiten (etwas tun, womit man unbeabsichtigt jemandem hilft, einer Sache Vorschub leistet: durch sein Verhalten hat er den Gangstern in die Hände gearbeitet)
    • jemanden, etwas in die Hand/in die Hände bekommen/kriegen ([durch Zufall] einer Person oder Sache habhaft werden: die Dokumente darf er niemals in die Hand bekommen; wenn sie ihn in die Hände bekommen, ist er verloren)
    • jemandem in die Hand/in die Hände fallen, kommen (durch Zufall von jemandem gefunden werden: diese Lampe ist mir beim Stöbern auf einem Trödelmarkt in die Hände gefallen)
    • jemandem in die Hände fallen (1. in jemandes Besitz kommen: die Dokumente sind einem ausländischen Geheimdienst in die Hände gefallen. 2. in jemandes Gewalt geraten: der Spähtrupp ist dem Feind in die Hände gefallen.)
    • jemanden, etwas in jemandes Hand geben (gehoben: jemanden, etwas jemandem überantworten)
    • etwas in der Hand haben (1. etwas [worauf man sich stützen kann, was einem eine Handhabe bietet] haben: er hat Dokumente in der Hand, mit denen er sie erpressen kann. 2. Entscheidungsgewalt über etwas besitzen: er hatte es in der Hand, den Dieb anzuzeigen.)
    • jemanden in der Hand haben (jemanden in seiner Gewalt haben, ihn lenken können; jemandes völlig sicher sein: er wusste, dass sie ihn wegen der Falschaussage in der Hand hatte)
    • sich in der Hand haben (sich in der Gewalt, unter Kontrolle haben, sich beherrschen können: nach dem Unfall hatte er sich noch nicht wieder in der Hand)
    • etwas in Händen halten (über etwas verfügen)
    • etwas in jemandes Hand/Hände legen (gehoben: jemanden mit etwas betrauen: er legte die Leitung des Kongresses in die Hände seines Stellvertreters)
    • in jemandes Hand liegen/stehen (gehoben: in jemandes Macht, Verantwortung gegeben sein)
    • etwas in die Hand nehmen (sich einer Sache annehmen, sich um etwas kümmern)
    • Geld in die Hand nehmen ([für einen bestimmten Zweck] Geld einsetzen, aufwenden)
    • in jemandes Hand sein (in jemandes Gewalt sein)
    • in festen Händen sein (umgangssprachlich: einen festen Freund, eine feste Freundin haben, nicht mehr frei sein für eine Bindung)
    • in guten, sicheren usw. Händen sein (in guter, sicherer usw. Obhut, Betreuung sein)
    • jemandem etwas in die Hand/in die Hände spielen (jemandem etwas zuspielen: der Geheimdienst spielte dem Generaldirektor das brisante Dossier in die Hände)
    • jemandem etwas in die Hand versprechen (jemandem etwas fest versprechen)
    • in jemandes Hand/Hände übergehen (in jemandes Besitz übergehen: mit der gesamten Erbschaft ging auch die Firma in die Hände der Nichte über)
    • mit Händen zu greifen sein (offenkundig, für jedermann erkennbar, wahrnehmbar sein: die Spannung im Raum war mit Händen zu greifen)
    • sich mit Händen und Füßen [gegen jemanden, etwas] sträuben/wehren (umgangssprachlich: sich auf das Heftigste [gegen jemanden, etwas] wehren, sträuben: als man sie festnehmen wollte, wehrte sie sich mit Händen und Füßen)
    • mit leeren Händen (1. ohne eine Gabe mitzubringen: zu der Party war keiner mit leeren Händen gekommen. 2. ohne in einer bestimmten Sache etwas erreicht zu haben, ohne greifbares positives Ergebnis: auf keinen Fall wollte sie von ihrer Mission mit leeren Händen zurückkommen.)
    • mit leichter Hand (ohne Anstrengung oder krampfhafte Bemühung)
    • mit der linken Hand (umgangssprachlich veraltend: mit links)
    • mit sanfter Hand (auf sanfte 4b Art)
    • mit starker/fester/harter/eiserner Hand (tatkräftig, streng: der Monarch regierte sein Volk mit fester Hand)
    • mit vollen Händen (in verschwenderisch großer Menge: sein Geld mit vollen Händen ausgeben)
    • um jemandes Hand anhalten/(seltener:) bitten (gehoben: jemandem einen Heiratsantrag machen)
    • jemanden um jemandes Hand bitten (gehoben veraltet: jemanden [dessen Tochter man heiraten möchte] um die Einwilligung bitten, jemanden zu heiraten)
    • unter der Hand (im Stillen, heimlich und unter Missachtung geltender Regeln: etwas unter der Hand erfahren; etwas unter der Hand regeln, verkaufen)
    • etwas unter den Händen haben (veraltet: etwas in Arbeit haben)
    • jemandem unter den Händen zerrinnen ([besonders in Bezug auf Geld, Vermögen] sich schnell verringern, aufzehren)
    • von jemandes Hand (gehoben veraltet: durch jemanden, jemandes Tat: sie war von des Liebsten Hand gestorben)
    • jemandem [gut, flott usw.] von der Hand gehen ([in Bezug auf eine Arbeit, Tätigkeit] von jemandem rasch, ohne Schwierigkeiten erledigt, geschafft werden)
    • etwas von langer Hand vorbereiten, planen usw. (etwas lange und sorgfältig vorbereiten, planen usw.: der Überfall war von langer Hand geplant; vgl. spätlateinisch longa manu = langsam [eigentlich = mit langer Hand])
    • etwas von der Hand weisen (etwas [als unzutreffend, unzumutbar, abwegig] zurückweisen: ich würde das nicht ohne Weiteres von der Hand weisen)
    • sich nicht von der Hand weisen lassen/nicht von der Hand zu weisen sein (offenkundig sein, nicht zu verkennen sein, sich nicht ausschließen lassen: diese Möglichkeit ist nicht [ganz] von der Hand zu weisen; wohl mit Bezug darauf, dass etwas, was sich auf der Hand befindet, deutlich sichtbar ist)
    • von der Hand in den Mund leben (seine Einnahmen sofort für seine Lebensbedürfnisse wieder ausgeben [müssen]; ohne finanziellen Rückhalt leben)
    • von Hand zu Hand gehen (häufig den Besitzer wechseln)
    • zur linken Hand, zur rechten Hand (links, rechts)
    • zu treuen Händen (gehoben, oft scherzhaft: [in Bezug auf etwas, was man einem anderen zur vorübergehenden Benutzung, zur Aufbewahrung anvertraut] zur guten, sorgsamen Behandlung, Verwahrung: vor seiner Abreise hatte er die Schlüssel seinem Freund zu treuen Händen übergeben)
    • etwas zur Hand haben (etwas greifbar, verfügbar, bereithaben)
    • zur Hand sein (greifbar, verfügbar, bereit sein: eine Schere war gerade nicht zur Hand)
    • mit etwas zur Hand sein (etwas bereit-, verfügbar haben, mit etwas zur Stelle sein: mit guten Angeboten ist er stets zur Hand)
    • jemandem zur Hand gehen (jemandem bei einer Arbeit helfen: sie ging ihrem Vater bei der Gartenarbeit zur Hand)
    • zu Händen/(österreichisch, schweizerisch:) Handen ([bei Briefanschriften an eine übergeordnete Stelle in Verbindung mit dem Namen der Person, in deren Hände die Postsache gelangen soll] zu übergeben an; Abkürzungen: z. H., z. Hd., z. Hdn.: zu Händen/Handen [von] Herrn Müller, (selten:) des Herrn Müller)
    • Hand aufs Herz! (Aufforderung, seine Meinung, Überzeugung ehrlich zu sagen; ursprünglich eine Gebärde beim Ablegen eines Eides)
    • nicht in die hohle Hand! (umgangssprachlich: nicht einmal geschenkt, auf keinen Fall)
    • besser als in die hohle Hand geschissen (derb: besser als gar nichts)
    • eine Hand wäscht die andere (ein Dienst zieht einen Gegendienst nach sich)
  2. Hand
    © MEV Verlag, Augsburg
    Gebrauch
    Fachsprache, sonst veraltet
    Grammatik
    ohne Plural
    Kurzform für
    [Hand]schrift
    Beispiel
    • eine saubere, leserliche, ausgeschriebene Hand
  3. Gebrauch
    Fußball
    Grammatik
    ohne Plural, umgangssprachlich gelegentlich: Hände; meist ohne Artikel
    Beispiele
    • absichtliche Hand
    • angeschossene Hand (unabsichtliches Handspiel, bei dem sich Hand oder Arm nicht zum Ball bewegen)
    • der Schiedsrichter pfiff Hand, entschied auf Hand
    • (Ruf, wenn ein Spieler den Ball mit der Hand berührt) Hand!
  4. Schlag, Treffer
    Gebrauch
    Boxjargon
    Beispiel
    • nach einer schweren rechten Hand (Schlag mit der rechten Faust) musste er auf die Bretter
    1. Gebrauch
      Reiten
      Grammatik
      ohne Plural
      Kurzform für
      Vorhand (3)
    2. Gebrauch
      Reiten
      Grammatik
      ohne Plural
      Kurzform für
      Mittelhand (2)
    3. Gebrauch
      Reiten
      Grammatik
      ohne Plural
      Kurzform für
      Hinterhand (2)

Synonyme zu Hand

Herkunft

mittelhochdeutsch, althochdeutsch hant, wahrscheinlich eigentlich = Greiferin, Fasserin

Grammatik

die Hand; Genitiv: der Hand, Plural: die Hände und (bei Maßangaben:) Hand

Wussten Sie schon?

  • Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1.

Typische Verbindungen (computergeneriert)

Anzeigen:
Hand
Mentor KI Banner

Die Duden-Bücherwelt  

Noch Fragen?