Hauptschuldnerin, die
- Wortart: ⓘ
- Substantiv, feminin
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Hauptschuldnerin
- Lautschrift
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[ˈhaʊ̯ptʃʊldnərɪn]
- Worttrennung
- Haupt|schuld|ne|rin
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weibliche Person, die einer Gläubigerin, einem Gläubiger die größte Summe schuldet
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bei einer Bürgschaft eigentliche, ursprüngliche Schuldnerin (für den die Bürgin, der Bürge einstehen muss)
- Gebrauch
- Rechtssprache