Revisionsgericht, das
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- Wortart: ⓘ
- Substantiv, Neutrum
- Gebrauch: ⓘ
- Rechtssprache
- Häufigkeit: ⓘ
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- Aussprache: ⓘ
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- Betonung
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Revisionsgericht
- Lautschrift
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[reviˈzi̯oːnsɡərɪçt]
Rechtschreibung
ⓘ- Worttrennung
- Re|vi|si|ons|ge|richt
Bedeutung
ⓘGericht, das über das Rechtsmittel der Revision (4) entscheidet