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Lesen Sie mehr über Infinitivgruppen ohne Komma im Kontext der neuen Rechtschreibregelungen.
Wie bislang auch kann das Komma entfallen, wenn nur der Infinitiv samt zu dasteht, also keine Erweiterung vorliegt: Er bat sie[,] mitzukommen. Der Bitte[,] mitzukommen[,] entsprach sie gern.
Bestimmt ist Ihnen oben bereits die Einschränkung aufgefallen, dass die Infinitivgruppe „satzwertig“ sein muss. Darunter versteht man, dass sie praktisch einem Nebensatz entspricht. Nun gibt es aber auch Infinitivgruppen, die zum Prädikat des übergeordneten Satzes gehören. Diese dürfen nicht durch ein Komma abgetrennt werden. Im übergeordneten Satz steht dann eines der folgenden Verben: sein, haben, brauchen, pflegen, scheinen sowie (übertragen gebraucht) drohen, versprechen. Einige Beispiele: Dies verspricht ein schöner Tag zu werden. Alles andere hat dich nicht zu interessieren. Ich pflege über die nicht beeinflussbaren Dinge nicht nachzudenken.
Es darf auch dann kein Komma gesetzt werden, wenn der Infinitiv und der übergeordnete Satz nicht klar voneinander zu trennen sind. Dazu hatten wir vor Kurzem schon einmal einen ausführlicheren Artikel, deshalb hier nur kurz zwei klassische Beispiele: Den Betrag bitten wir auf unser Konto zu überweisen. Ich habe dich zu erreichen versucht.
Spannender ist, dass es ein paar Verben gibt, bei denen häufig nicht ganz klar ist, ob der von ihnen abhängige Infinitiv nun satzwertig ist oder nicht. Für die Kommasetzung heißt dies entsprechend, dass das Komma stehen kann – oder eben nicht. In erster Linie handelt es sich dabei um folgende Verben: erlauben, beabsichtigen, versprechen, versuchen, gestatten, wagen, probieren. Daher funktionieren folgende Sätze sowohl mit als auch ohne Komma: Die Eltern erlaubten dem 15-Jährigen nicht[,] ein Bier zu trinken. Aber sie gestatteten ihm[,] ein alkoholfreies Radler zu bestellen. Er probierte[,] es in einem Zug auszutrinken.